Kategorien

Schnellkauf

Bitte geben Sie die Artikelnummer aus unserem Katalog ein.

Informationen

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Algemeines:

    1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen,
    insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers,
    bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.

    1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns
    nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch
    Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenreden,
    wenn wir sie schriftlich bestätigen.

    1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte
    Dritter zu beachten.

    2. Lieferung:

    2.1. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmaterial stellen,
    gelten unsere besondere Verpackungsbedingungen. Bei verspäteter
    Rückgabe (d.h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit ) von
    Ladegeräten oder privaten Kessel-und Schüttgutwagen behalten
    wir uns in jedem Fall vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten
    dem Käufer in Rechnung zu stellen.

    2.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
    ist, ruht unsere Lieferpflicht.

    2.3. Bei Verspätung der Lieferung tritt erst nach setzen
    einer angemessenen Nachfrist der Verzug ein.

    3. Berechnung:

    3.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere
    Lieferungsbedingungen ab Werk, ohne Verpackung.

    3.2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der
    Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei
    Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen
    nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der
    noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.

    3.3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

    3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns
    genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Fracht-und
    Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder
    zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht-und
    Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem
    Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

    4. Höhere Gewalt:

    Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände
    und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer
    ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können
    suspendieren die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der
    Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus
    ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind
    beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
    Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige
    Ansprüche bestehen nicht.

    5. Zahlung:

    5.1. Innerhalb 10 Tagen, ohne Abzug.

    5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unsere
    Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für
    rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten
    des Käufers.

    5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt
    der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der
    banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen
    Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.

    5.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an
    der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wirunbeschadet
    unserer sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder
    Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
    sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
    stellen.

    5.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
    Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung
    oder Zurückbehaltung.

    7. Gewährleistung:

    7.1. Alle Angaben über Eingang, Verarbeitung und
    Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und
    sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den
    Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

    7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware- soweit zumutbar
    auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel
    bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu
    untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

    7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn
    sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware – bei
    verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch
    sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung
    von Belegen erhoben werden.

    7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich
    nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder
    Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
    ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

    8. Schadenersatz:

    Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung
    zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
    begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden
    Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht,
    soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen
    Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Der
    Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    9. Eigentumsvorbehalt:

    9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der
    Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften
    Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte
    Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

    9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die
    durch Verarbeitung. Vermischung oder Verbindung unserer
    Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir
    als der Hersteller gelten. Bleibt bei einer
    Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter
    deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im
    Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

    9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
    gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in
    Höhe unserer etwaigen Miteigentumsanteils (vgl.Ziff.9.2)
    zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf
    oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung
    einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch
    nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des
    Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die
    Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe
    unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken,
    als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

    9.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Waren und
    Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit
    eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

    9.5. Der Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
    Rücktritt vom Vertrag.

    9.6. Die Waren und die an Ihrer Stelle tretenden Forderungen
    dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an
    Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten
    werden.

    9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um
    mehr als 20% so werden wir auf verlangen des Käufers insoweit
    Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

    10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

    Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort
    der Ware, für die Zahlung Burbach. Ist der Käufer Vollkaufmann,
    so ist der Gerichtsstand Amtsgericht / Landgericht, Siegen oder
    nach unserer Wahl ein allgemeiner Gerichtsstand.


     

    Datei:

    Zurück