Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Algemeines:
1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen,
insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers,
bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns
nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch
Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenreden,
wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte
Dritter zu beachten.
2. Lieferung:
2.1. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmaterial stellen,
gelten unsere besondere Verpackungsbedingungen. Bei verspäteter
Rückgabe (d.h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit ) von
Ladegeräten oder privaten Kessel-und Schüttgutwagen behalten
wir uns in jedem Fall vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten
dem Käufer in Rechnung zu stellen.
2.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3. Bei Verspätung der Lieferung tritt erst nach setzen
einer angemessenen Nachfrist der Verzug ein.
3. Berechnung:
3.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere
Lieferungsbedingungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der
Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei
Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen
nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der
noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.
3.3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns
genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Fracht-und
Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder
zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht-und
Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem
Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Höhere Gewalt:
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände
und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer
ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können
suspendieren die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus
ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind
beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige
Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung:
5.1. Innerhalb 10 Tagen, ohne Abzug.
5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unsere
Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für
rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten
des Käufers.
5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der
banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen
Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
5.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an
der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wirunbeschadet
unserer sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen.
5.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung
oder Zurückbehaltung.
7. Gewährleistung:
7.1. Alle Angaben über Eingang, Verarbeitung und
Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und
sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den
Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware- soweit zumutbar
auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel
bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu
untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn
sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware – bei
verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch
sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung
von Belegen erhoben werden.
7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich
nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder
Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
8. Schadenersatz:
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung
zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden
Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht,
soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Der
Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften
Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte
Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die
durch Verarbeitung. Vermischung oder Verbindung unserer
Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir
als der Hersteller gelten. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in
Höhe unserer etwaigen Miteigentumsanteils (vgl.Ziff.9.2)
zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf
oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung
einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch
nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des
Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die
Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe
unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken,
als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Waren und
Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit
eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Der Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Waren und die an Ihrer Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an
Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten
werden.
9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um
mehr als 20% so werden wir auf verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort
der Ware, für die Zahlung Burbach. Ist der Käufer Vollkaufmann,
so ist der Gerichtsstand Amtsgericht / Landgericht, Siegen oder
nach unserer Wahl ein allgemeiner Gerichtsstand.